ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der RHOM

 

Geschäftsbedingungen
(Stand Sep. 2025)

Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit diesem Pauschal-reisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt, vertraglich zusagt oder anbietet (vgl. § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, ins-besondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV), mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel, etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler berät und informiert den Reisenden auf Basis der mitgeteilten Angaben. Der Reisende hat die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vermittelnden Leistungen auf der Website der Rhomberg Reisen GmbH nachzulesen. Als Grundlage für vermittelte Reiseleistungen dienen die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (zB. Hotels, Airlines) bzw. Reiseveranstalters. Reisende sind Personen die einen Vertrag bzw. einen Vorvertrag über Reiseleistungen mit uns als Reisevermittler bzw. als Reiseveranstalter über Reisen abschließen, bzw. auch jede weitere Person, in deren Namen jene Person einen Vertrag eingeht, und jede Person, die einer dieser Personen ihre Ansprüche abtritt. Die Rhomberg Reisen GmbH tritt nachfolgend als Reisevermittler auf. Reiseveranstalter ist soweit nicht anders vermerkt die Rhomberg Reisen AG. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten analog für die Rhomberg Reisen GmbH und die Rhomberg Reisen AG.

 

1. Buchung/Vertragsabschluss

Die Geschäftsbedingungen ergänzen den mit dem Reisenden abgeschlossenen Pauschalreisevertrag, welcher zwischen dem Reisenden und dem in der Ausschreibung genannten Reiseveranstalter zustande kommt. Kataloge, Prospekte und die Webpage der Rhomberg Reisen GmbH dienen als bloße Werbemittel. Die darin von der Rhomberg Reisen AG u.a. präsentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Angebote dar. Reisevorschläge der Rhomberg Reisen GmbH können direkt oder über ausgewählte Vertriebspartner gebucht werden. Die Anmeldung kann mündlich (in den jeweiligen Büroräumlichkeiten bzw. telefonisch), schriftlich (per E-Mail) oder Online (www.rhomberg-reisen.com) erfolgen. Online bietet der Kunde mit Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ oder ähnlicher Formulierung der Rhomberg Reisen GmbH den Vertragsabschluss für eine zu vermittelnde Reiseleistung verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Unmittelbar bei oder nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche übermittelten Vertragsdokumente und Informationen auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler: z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Abweichungen diese Rhomberg Reisen unverzüglich zur Berichtigung, wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird, mitzuteilen. Für Schweizer Kunden: Tagesaktuelle Preise in CHF erhalten Sie über uns, oder mittels Ausdruck in Ihrem Reisebüro.

 

2. Zahlungsbedingungen

Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind 20% Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage und nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Grundsätzlich kann bei bestimmten Reiseleistungen die Anzahlung bis zu 100% des Reisepreises betragen. Erfolgt ein Vertragsabschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Bei Buchung über einen Vertriebspartner kann dieser Ihre Zahlung im Auftrag von Rhomberg Reisen treuhändisch entgegennehmen. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zeitgerecht vor Reiseantritt zugesandt. Kommt der Reisende seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach, behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen im Punkt 4. „Vertragsrücktritt vom Kunden“ zu verlangen.

 

3. Stornoschutz, Reiseversicherung

Die Rhomberg Reisen GmbH empfiehlt den Abschluss eines Stornoschutzes und einer fakultativen Reiseversicherung, welche ausreichend Deckung ab dem Datum des Reiseantritts bis zum Ende der Reise gewährleistet. Nähere Information erhalten Sie über die Rhomberg Reisen GmbH.

 

4. Vertragsrücktritt vom Reisenden

Der Reisende ist gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Entschädigungspauschale gilt das Eingangsdatum des schriftlichen Vertragsrücktritts.

Seitens der Rhomberg Reisen AG gelten folgende standardmäßige Entschädigungspauschalen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%;
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Bei Nichtantritt einer Reise (No-Show) ohne Ankündigung oder Stornierung am Anreisetag berechnen wir 100% des Reisepreises.

Für Reisen nach Island:
Bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 31. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70%;
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

Für Reisen nach Island mit Bestandteil von Schiffsfahrten:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 15%;
ab dem 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 30. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%;
ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

Als Reisepreis gilt der Gesamtpreis aller vereinbarten Leistungen gemäß Vertrag. Falls bei bestimmten Leistungsträgern (z.B. Airlines, Unterkünften, Autovermietern, Ausflügen etc.) höhere Entschädigungspauschalen zur Anwendung gelangen, wird gesondert vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen. Grundsätzlich gilt bei den Produkten „Nur-Flug“, „Fly & Drive“, sowie allen Linienflügen welche nicht exklusiv von der Rhomberg Reisen AG gechartert werden, eine Entschädigungspauschale von 100% des Reisepreises. Nachweislich nicht refundierbare Ausgaben sind im Falle eines Rücktritts zur Gänze vom Reisenden zu tragen. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise können zusätzliche Kosten entstehen und es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bei vermittelten Reiseleistungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.

 

5. Vertragsrücktritt des Reiseveranstalters

Die Rhomberg Reisen AG kann vor Beginn einer Pauschalreise oder einer sonstigen Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Rhomberg Reisen AG aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall gilt die Rückerstattungspflicht gem. § 10 Abs 4 PRG ausgenommen dem Service-Entgelt und Gebühren gem. Punkt 4/10/11 dieser AGB. Wird eine Mindestteilnehmerzahl (vgl. § 10 Abs 3 Z 1 PRG) von 50%, des jeweiligen Kontingents der Rhomberg Reisen AG, auf Charterflügen oder Linienflügen nicht erreicht, behält sich die Rhomberg Reisen AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt die Rückerstattungspflicht gem. § 10 Abs 4 PRG. Nach Antritt der Reise kann die Rhomberg Reisen AG ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Reisende in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In solchen Fällen gelten die Regelungen gem. einem vorzeitigen Abbruch im Punkt 4 dieser AGB.

 

6. Haftungsausschluss

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet und der Standard, die Ausstattung, die Speisen, sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland / den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/ Kriterien orientieren. Die Rhomberg Reisen AG und Rhomberg Reisen GmbH haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen - sofern sie eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des Reisenden fällt, darstellen - dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind - einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschal-reisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist - die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war, oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Die Rhomberg Reisen AG und die Rhomberg Reisen GmbH haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, bei welchen sie als Vermittler von Reiseleistungen auftreten. Besondere Kundenwünsche (z.B. Meerblick, bestimmte Lage der Unterkunft u.a.) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus.

 

7. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht

Der Reisende hat im Falle einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung gem. § 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unverzüglich und vollständig an den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zu melden, damit dieser in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit gem. § 11 PRG zu beheben. Die Unterlassung einer wahrgenommenen Vertragswidrigkeit kann gem. § 12 Abs 2 PRG als Mitverschulden angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Veranstalters. Zur Kontaktnahme steht dem Reisenden vor Ort der Vertreter der Rhomberg Reisen AG zur Verfügung. Wenn ein ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, melden Sie sich bitte unter den mitgeteilten Notfallnummern oder während der Öffnungszeiten direkt bei der Rhomberg Reisen Ag. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist für die Behebung der Vertragswidrigkeit zu setzen, wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von Art/Zweck/Dauer der Pauschalreise, der angezeigten Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. spätabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die für Ersatzbeschaffung z.B. eines Objektes (Umzug etc.) notwendig sind, zu beurteilen ist. Aus Beweisgründen wird dem Reisenden empfohlen, sich der Schriftform zu bedienen. Bei Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung in Verbindung mit Flugreisen, hat dies der Reisende unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report) mitzuteilen.

 

8. Leistungsänderungen

Nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn kann der der Reiseveranstalter unerhebliche Leistungsänderungen (vgl. § 9 Abs 1) vornehmen. Der Reiseveranstalter bzw. der Reisevermittler informiert den Reisenden klar und verständlich, schriftlich an die von ihm zuletzt bekanntgegebenen Kontaktdaten über die Änderungen. Ist der Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs 2 PRG zu erheblichen Änderungen jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Pauschalreise ausmachen (vgl. § 4 Abs 1 Z 1 PRG), gezwungen oder kann er Vorgaben des Reisenden, die vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden nicht erfüllen, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung (ausgenommen nicht refundierbare Leistungen) zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten Die in den Publikationen der Rhomberg Reisebüro GmbH genannten Flugzeiten sind unverbindlich und dienen zur Orientierung, d.h. sie sind nicht Teil des Vertrags. Sie erhalten die Flugzeiten mit dem elektronischen Flugticket, welches wir Ihnen gemeinsam mit den Reiseunterlagen vor Abflug übermitteln. Die Rhomberg Reisen AG behält sich zudem vor Flugzusammen-legungen vorzunehmen bzw. Flüge mit einem Zwischenstopp (Via-Flug) zum gewünschten Ziel durchzuführen. Ebenso können Airlines den Abflugsort ändern, Gewichtsangaben für Reise- und Handgepäck adaptieren, Zwischenlandungen oder Außenlandungen aus technischen oder operationellen Gründen (z.B. Starkes Flugaufkommen, schlechte Sicht, Wind etc.) vornehmen bzw. Fluggeräte und Flugzeiten ändern.

 

9. Preisänderungen

Die Rhomberg Reisen AG behält sich für alle Reiseleistungen das Recht vor, nach Abschluss des Vertrags bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise Preisänderungen vorzunehmen (vlg. § 8 PRG). Die Rhomberg Reisen AG wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekannt-gegebenen Kontaktadresse klar und verständlich, schriftlich spätestens 20 Tage vor Beginn der Reiseleistung über die Preisänderung unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten.

 

10. Entgelte des Reisevermittlers

Die Rhomberg Reisen GmbH berechnet für seine Tätigkeit als Reisevermittler nachfolgende nicht refundierbare Entgelte:
Service-Entgelt: EUR 49 pro Buchung.
Beratungsentgelt für individuell zu erstellende Rundreisen und Kombinationen: EUR 50 pro Buchung.
Buchungsentgelt bei Gruppenkonditionen: EUR 18 pro Person.
Umbuchungs- und Nachbuchungsentgelt bis zum 30. Tag vor Reisantritt: EUR 50 pro Buchung. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt werden Um- und Nachbuchungen als Stornierung gemäß Konditionen Punkt 4 und als Neubuchung behandelt.
Stornobearbeitungsentgelt: EUR 50 pro Buchung.
Entgelt bei Namensänderung: EUR 35 pro Person.

 

11. Reisen unter Covid & sonstigen Pandemien

Erforderliche medizinische Tests, Schutzimpfungen, für Ein-/Ausreisen; verpflichtendes Tragen von Masken, diverse Maßnahmen im Reiseziel bzw. z.B. Quarantänepflicht bei Rückkehr, berechtigen zu keinem kosten-losen Vertragsrücktritt/keiner Reisepreisminderung.

 

Reisevermittler:

Rhomberg Reisen GmbH
Eisengasse 12
AT-6850 Dornbirn
Firmenbuch: FN 439069s
Firmenbuchgericht: Feldkirch
UID/MWST: ATU 69851412
GISA-Zahl: 23051515

 

Reiseveranstalter:

Rhomberg Reisen AG
Flughafenstraße 11
CH-9423 Altenrhein
Firmennummer: CH-320.3.101.022-6
Handelsregister: Kanton St. Gallen
UID/MWST: CHE-231.883.093
Kontakt:www.rhomberg-reisen.com
Email: [email protected]
Telefon: +43 5572 22 420

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