ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der LMX Smart

 

 

 

Allgemeine Reisebedingungen - AGB und Datenschutzerklärung der LMX Suisse AG
gültig für Buchungseingang ab 08.09.2025 

Lieber Reisekunde,
dies sind die Reisebedingungen Ihrer Reiseveranstalterin LMX Smart eine Marke der LMX Suisse AG (nachfolgend Veranstalterin). Uns liegt als gewissenhafter und seriöser Reiseveranstalterin am Herzen, dass Ihre Reise gelingt. Wir sind als Veranstalterin in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Unsere Reisen sind im Europäischen Raum buchbar. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen orientieren sich deshalb an der so genannten Pauschalreise- Richtlinie (RICHTLINIE (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015) und deren Umsetzung in das nationale Recht. Bei Abschluss einer Online-Buchung erhalten Sie diese Reisebedingungen auch erneut per E-Mail zusammen mit ihrer Reisebestätigung. Wir empfehlen allen Reisekunden, die eine Online-Buchung vornehmen, nach jedem Buchungsvorgang dringend den sogenannten „Spam-Ordner“ im Auge zu behalten. Gegebenenfalls können wichtige Mitteilungen zur fälschlicherweise dort eingeordnet werden Bei unseren Reiseverträgen gelten folgende Allgemeine Reisebedingungen: Für Produkte der LMX Suisse Flexmarke „LMX Option“ (LMXO)gelten abweichend zu diesen Allgemeinen Reisebedingungen gesonderte Konditionen bei Anzahlung (Ziff. 3), Umbuchung (Ziff. 6) und Rücktritt (Ziff. 7) wenn diese vor der Buchung mitgeteilt werden, da diese Produkte auf einem anderen Buchungskonzept basieren. Im Übrigen gelten auch hier die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen

 

1. Abschluss und Inhalt des Reisevertrags, Vertragspartner, Kommunikationsweg

1.1 Mit der Buchung der Reise bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

1.2 Der Inhalt des Angebots des Kunden auf Abschluss des Reisevertrags bestimmt sich nach den Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen der Veranstalterin. Die Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen von Reisevermittlern oder anderen Reiseveranstaltern sind hingegen nicht maßgeblich.

1.3 Der buchende Kunde ist auch der „Reiseanmelder“. Der Reiseanmelder ist in jedem Fall Vertragspartner der Veranstalterin. Deshalb haftet der Reiseanmelder auch für den gesamten Reisepreis und somit für alle mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reiseanmelder ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten der Reiseteilnehmer.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt die Veranstalterin dem Kunden eine Reisebestätigung aus. Die Übersendung kann insbesondere bei Online-Buchungen auch elektronisch erfolgen.

1.5 Für Kinder- und Seniorenermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Der Umfang der Ermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

1.6 Die mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer können neben dem Reiseanmelder Vertragspartner der Veranstalterin werden, wenn der Reiseanmelder die Reiseteilnehmer vertritt.

1.7 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Kunden bei der Veranstalterin gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00 € pro Person und Woche.

 

2. Leistungen, wichtige Reiseinformationen und besondere Hotelkonditionen

Die Leistungserbringung durch die Veranstalterin erfolgt unter folgenden Kriterien:

2.1 Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die wichtigenReiseinformationenhin, die der Kunde unter www.lmx.info abrufen kann. Hierin werden allgemeine Buchungsinformationen angeboten und Besonderheiten zu Buchungen in Nebensaisonzeitenaufgezeigt. Auch allgemeine Flug- und Flughafeninformationen werden erörtert. In der dort weiterhin enthaltenen Abteilung „FAQ“ werden häufig gestellte Fragen zu Reisen beantwortet. Informationen über Einreisbestimmungen und die für den Kunden zuständige Reiseleitung werden auch mit Übersendung der Reiseunterlagen mitgeteilt.

2.1.1 Unterkunft

Die Unterkunft ist so zur Verfügung zu stellen, wie sie in der Hotelbeschreibung der Veranstalterin beschrieben wurde.

2.1.2 Flüge

Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Kunden durch die Veranstalterin mitgeteilt, sobald diese feststeht. Im Rahmen der Rechnung/Reisebestätigung werden jedenfalls die voraussichtlichen Flugdaten mitgeteilt. Sofern es aufgrund von Flugänderungen oder Verlegungen erforderlich wird, dass das Luftfahrtunternehmen gewechselt wird, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.

2.2 Die Reiseveranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Reiseland oder außerhalb des EU-Auslandes haben. Daher gelten die Preise der Veranstalterin ausdrücklich für die Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Die Reiseveranstalterin hat auf diese Bestimmungen in den Unterkünften keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.

 

3. (An-)Zahlung und Fälligkeit des Reisepreises und Übersendung der Reiseunterlagen in körperlicher Form, Mahnungen

3.1 Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für die Bezahlung des Reisepreises.

3.2 Die Veranstalterin leistet Sicherheit für die Erstattung aller von Reisekunden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen, sofern die betreffenden Leistungen infolge der Insolvenz der Reiseveranstalterin nicht erbracht werden. Soweit die Beförderung von Personen im Pauschalreisevertrag inbegriffen ist, leistet die Reiseveranstalterin auch Sicherheit für die Rückbeförderung der Reisenden; die vorstehenden Verpflichtungen ergeben sich aus Art. 17 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302. Die Veranstalterin kann grundsätzlich Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur verlangen, wenn diese Sicherheit erbracht ist.

3.3 Nach Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Ein Verzug des Kunden tritt nicht ein, bevor ein Nachweis der Sicherheitsleistung im Sinne des Art. 17 der (RICHTLINIE (EU) 2015/2302 erbracht wurde.

3.4 Die Anzahlung betragt bei Produkten der Veranstalterin:

- bei Pauschalreisen 35 % des Reisepreises,
- bei Nur-Hotel-Buchungen 30 % des Reisepreises,
- bei Nur-Flug-Buchungen-Buchungen ist der Gesamtpreis in voller Höhe sofort fällig.

3.5 Zahlungen im SEPA-Basislastschriftverfahren

Hat der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren als Zahlungsmethode gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000615729. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden soweit die Rücklastschrift nicht durch die Reiseveranstalterin verursacht wurde.

3.6 Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden von der Veranstalterin zusätzliche Aufwendungen, etwa für die Hinterlegung von Reiseunterlagen oder Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese vom Kunden zu tragen.

3.7 Für Mahnschreiben auf den Reisepreis oder Stornierungskosten kann die Reiseveranstalterin pro Schreiben dem Kunden zusätzlich 2,50 € in Rechnung stellen.

 

4. Erhöhung und Senkung des Reisepreises, Voraussetzungen und Umfang; Änderung anderer Vertragsbedingungen

4.1 Die Veranstalter hat in folgenden Fällen die Möglichkeit, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen:

- Wenn eine Erhöhung der Personenbeförderungskosten eingetreten ist, etwa aufgrund höherer Treibstoff-, Energie- oder Energieträgerkosten oder
- eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Luftverkehrssteuern oder
- Änderungen des geltenden Wechselkurses für Leistungen, wie Hotelkosten, die die vertragsgegenständliche Pauschalreise betreffen, zu einer Steigerung des für diese Leistung gegenüber dem Leistungserbringer von der Veranstalterin zu zahlenden Entgelts geführt hat.

4.2 Die Veranstalterin ist im Fall der nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Personenbeförderungskosten berechtigt, aufgrund dieser Mehrkosten den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

- sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz eines des Reiseteilnehmers bezieht. Dann kann die Veranstalterin von dem Kunden diesen Erhöhungsbetrag verlangen.

Sofern von dem Beförderungsunternehmen, insbesondere Fluggesellschaften oder Zwischenhändlern von Flugleistungen, erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert werden, werden diese zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Nur die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.

4.3 Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben (Kurtaxen), Hafen-, Flughafengebühren oder Luftverkehrssteuern, kann die Veranstalterin den Reisepreis um den erhöhten und von ihr zu zahlenden Betrag heraufsetzen. Gleiches gilt, wenn eine Änderung des Wechselkurses zu einer Erhöhung für vertragsgegenständliche Reiseleistungen führt.

4.4 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des Art. 10 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 sowie dem Regelungsgehalt der Richtlinie im Übrigen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.5 Die Veranstalterin unterrichtet den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe; hierbei wird die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt.

4.6 Der Kunde kann von der Veranstalterin eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn undsoweit sich die in Ziff. 5.1-5.3 genannten Preise, Steuern und Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die Veranstalterin führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Veranstalterin zu erstatten. Die Veranstalterin darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.7 Im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot der Veranstalterin an den Kunden zu einer Änderung des Reisevertrags. Die Veranstalterin kann in diesem Fall von dem Kunden verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Änderung des Reisevertrags als angenommen. Wahlweise kann die Veranstalterin dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

4.8 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann die Veranstalterin einseitig nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Die Veranstalterin hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. Insoweit wird auf Art. 11 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302 verwiesen.

Die folgende Ziff. 5 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.

 

5. Rücktritt der Veranstalterin vom Reisevertrags wegen Zahlungsverzugs des Kunden

5.1 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass die Veranstalterin dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat.

5.2 Für den Fall des Rücktritts wird die Veranstalterin ihren Schaden in Hohe der tatsächlichen Stornierungskosten oder in Höhe der Stornierungskostenpauschale nach Ziff. 7.3. geltend machen.

5.3 Dem Kunden bleibt es im Fall der Geltendmachung der Stornierungspauschale unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden der Veranstalterin eingetreten ist.

5.4 Im Fall des aufgrund schuldhaften Zahlungsverzugs erfolgten Rücktritts ist die Veranstalterin dazu berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Hohe von 15,00 € pro Reiseteilnehmer dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn die Veranstalterin den tatsachlich angefallenen Stornierungsschaden geltend macht.

 

6. Umbuchungen, Änderungswünsche und Vertragsübertragung

6.1 Es besteht bei Änderungswünschen des Kunden kein Anspruch auf Änderung der Reiseleistung.

6.1.1 Sofern durch den Kunden eine Umbuchungsanfrage gestellt wird, teilt die Veranstalterin diesem die Mehrkosten einer Umbuchung mit, sofern eine Umbuchung nach dem Programm der Reiseveranstalterin in Betracht kommt. Die Umbuchungskosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten, die der Veranstalterin aufgrund der Umbuchung entstehen sowie einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von bis zu 30,00 € je Reiseteilnehmer.

6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

6.2.1 Sofern eine Anfrage auf Vertragsübertragung vom Kunden gestellt und durchgeführt wird, ist vom Kunden unbeschadet etwaiger Umbuchungskosten ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € je Reiseteilnehmer vom Kunden zu zahlen.

Die folgende Ziff. 7 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.

 

7. Rücktritt durch den Kunden und Entschädigung der Veranstalterin, Stornierungspauschale, nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, Art. 12 Abs. 1 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach den tatsachlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen, die nachfolgend naher erläutert wird.

7.2.1 Die Veranstalterin weist darauf hin, dass in Erwägungsgrund 31 der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 Beispiele für unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 12 Abs. 2 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 genannt sind, die den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt vor Reisebeginn berechtigen. Genannt ist unter anderem der „Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel“. Der Wortlaut der Richtlinie erfordert den „Ausbruch“, also das Aufkommen der Krankheit. Wenn die Krankheit bereits zum Zeitpunkt der Buchung ausgebrochen war, ist nicht von einem Aufkommen auszugehen. Die Krankheit hat in diesem Fall bereits bestanden.

7.3 Die Veranstalterin kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Veranstalterin eingeht. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass in seinem Fall keine oder geringere Kosten entstanden sind und die Veranstalterin, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist.

Die Stornopauschalen der LMX Suisse AG gestalten sich wie folgt:

a) Für Flugpauschalreisen gelten folgende Stornopauschalen:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35%
- ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,
- ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,
- ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

Im Fall des Nichtantritts der Reise ist die Veranstalterin dazu berechtigt, zusätzliche Bearbeitungskosten des ausführenden Luftfahrtunternehmens vom Kunden ersetzt zu verlangen, wenn diese der Veranstalterin von der Airline berechtigterweise in Rechnung gestellt werden.

b) Nur-Flugbuchung

Bucht der Reisende bei der Veranstalterin nur den Flug findet im Verhältnis zwischen der Veranstalterin und Kunden die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung.
Sofern der Kunde die Stornierung nicht unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft vornimmt, sondern die Veranstalterin die Stornierung vornehmen lässt, fällt eine zusätzliche Stornierungspauschale zugunsten der Veranstalterin an, in Hohe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.

c) Nur-Hotelbuchung

Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine Individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,
- ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,
- ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

 

8. Haftungsbeschränkung der Veranstalterin

Die Haftung der Veranstalterin für Schaden, die

- keine Körperschäden sind und
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

9. Mängelanzeige durch den Kunden

9.1 Der Reisende teilt dem Veranstalter jede während der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen bemerkte Vertragswidrigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mit.

9.2 Die Mängelanzeige durch den Reisekunden hat gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur der Veranstalterin, der Veranstalterin selbst oder der Reisevermittlerin zu erfolgen. Die Reiseveranstalterin unterrichtet den Kunden vor oder bei Antritt der Reise über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur.

 

10. Pass-, Visa- Gesundheitsbestimmungen

10.1 Die Veranstalterin steht dafür ein, Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.2 Allen Kunden empfiehlt die Veranstalterin erforderliche Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung frühestmöglich zu beantragen, damit ihre Erteilung und die gegebenenfalls erforderliche Übersendung rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen können. Die Veranstalterin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa.

10.3 Dem Kunden wird empfohlen, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie dessen allgemeine Handlungshinweise zum Reiseziel zu beachten. Diese Informationen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.

 

11.Teilzahlung und Bonitätsprüfung, Datenschutz durch Creditreform Boniversum GmbH

Die Veranstalterin prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeitet die Veranstalterin mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der die Veranstalterin die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die Veranstalterin dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erbringung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. In Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZP0 nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sofern Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung dieser Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
Creditreform Boniversum GmbH,
Hellersbergstr. 11,
41460 Neuss.

Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der
Consumer Service,
Tel.: 02131/36845560,
Fax: 02131/36845570,
E-Mail: [email protected]

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Creditreform Boniversum GmbH,
Datenschutzbeauftragter,
Hellersbergstr. 11,
41460 Neuss,
E-Mail: [email protected]

 

12. Datenschutzverpflichtung der Veranstalterin bei Buchung und Durchführung der Reise sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung

Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Buchung übermittelt, werden von der Veranstalterin nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger der Veranstalterin übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung unterhalb dieser AGB der Veranstalterin.

 

13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat, als dem Sitz der Veranstalterin

Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben als dem Sitz der Veranstalterin, kann durch die Veranstalterin verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland gilt deutsches Recht, für Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen, gilt österreichisches Recht, jeweils unter Vorbehalt einer für den Kunden günstigeren Rechtswahl am Sitz der Reiseveranstalterin Kunden mit Wohnsitz in Deutschland und Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen, können die Reiseveranstalterin am örtlich zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes verklagen (Verbrauchergerichtsstand). Wahlweise steht in beiden Fällen dem Kunden auch der Gerichtsstand am Unternehmenssitz der Reiseveranstalterin offen. Für alle übrigen Kunden ist der Gerichtsstand am Unternehmenssitz der Reiseveranstalterin und es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

16. Veranstalter, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

16.1 LMX Smart eine Marke der LMX Suisse AG in Gewerbestrasse 18, CH-4123 Allschwil - Schweiz

16.2 Die Veranstalterin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt derzeit an solchen auch nicht teil.

16.3 Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union ist die Veranstalterin verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: »Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: »Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird.

 

 

Datenschutzerklärung der LMX Suisse AG

Als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden „DSG“ bezeichnet, informiert LMX SUISSE AG jeden Kunde, jede Person die den Kunde während der Reise oder des Aufenthalts begleitet, und/oder jede Person, die vom Kunden als Kontaktperson für „Notfälle“ benannt wurde, über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und/oder Organisation einer Reise.

WARNUNG: Jeder Kunde soll alle Personen, die mit ihm reisen, oder alle Personen, die er als „Notfallkontakt“ bezeichnet, über die folgenden Informationen informieren. Die Bereitstellung dieses Informationsblatts und der darin enthaltenen Informationen durch LMX SUISSE AG an andere Personen als den Kunden ist nicht möglich da LMX SUISSE AG nicht über die Kontaktdaten dieser Personen verfügt.

 

1. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Die Kategorien personenbezogener Daten, die LMX SUISSE AG verarbeitet, sind:

i Identifikationsdaten des Kunden, jeder Begleitperson und gegebenenfalls der Person, die im Notfall zu kontaktieren ist (z. B.: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail, Telefon)

ii Daten über die Reise des Kunden und aller Begleitpersonen (z. B. Daten und Orte der Reise oder des Aufenthalts, Unterkunft und Transport)

iii Daten über die Bezahlung der Reise

 

2. Betroffene Personen

Die Personen, die von einer Verarbeitung von ihren Daten betroffen sind, sind:

i Der Kunde

ii Die Personen, die den Kunden während der Reise begleiten.

iii Die vom Kunden benannten Personen, die im Notfall zu kontaktieren sind.

 

3. Quelle der personenbezogenen Daten

Die Daten werden von der Partneragentur direkt beim Kunden erhoben. Der Kunde teilt seine Daten, die Daten der Personen, die den Kunden während der Reise begleiten, und die Daten der Personen, die im Notfall zu kontaktieren sind, mit. Diese Daten werden von der Partneragentur an LMX SUISSE AG weitergeleitet. Die Daten können auch von LMX SUISSE AG generiert werden (Daten, die die Reise betreffen).

 

4. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden von LMX SUISSE AG automatisch verarbeitet und LMX SUISSE AG verwendet diese Daten zu der folgenden Zwecke:

i die Erfüllung des Vertrags zwischen LMX SUISSE AG und dem Kunden, insbesondere:

- Die Reise zu buchen und/oder zu organisieren
- Im Fall einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Buchung oder der Organisation der Reise

ii Zu dem Zweck der berechtigten Interessen von LMX SUISSE AG:

- Jede vom Kunden benannte Person im Notfall zu kontaktieren (berechtigte Interessen von LMX SUISSE AG an der Bereitstellung von Informationen für jede Person, die im Notfall während der Reise kontaktiert werden muss).
- Statistiken über Verkaufstrends zu erstellen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern (berechtigte Interessen von LMX SUISSE AG an der Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen.
- Zur Beantwortung von Anfragen von Behörden, staatlichen Behörden, Ermittlungs- oder Untersuchungsbehörden (berechtigte Interessen von LMX SUISSE AG an der Beantwortung von Anfragen dieser Behörden.

iii Um LMX SUISSE AG zu ermöglichen, die gesetzlichen Buchführungspflichten zu erfüllen.

 

5. Bereitstellung der personenbezogenen Daten für einen Vertragsabschluss

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Kunden und die Personen, die den Kunden während der Reise begleiten, ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Ohne diese Daten kann LMX SUISSE AG die Reise nicht buchen oder organisieren.

 

6. Name des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die schweizerische Firma
LMX SUISSE AG,
Stammkapital CHF 250 000,
mit Sitz in
Gewerbestrasse 18,
4123 Allschwil,
HR BL CHE-214.350.625.

 

7. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die Kategorien von Personen (natürliche oder juristische Personen), Behörden, Einrichtungen oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, können je nach Zweck(e) folgende sein:

- internen Abteilungen, die für die Organisation der Reise zuständig sind;
- Hosting-Anbieter der Daten von LMX SUISSE AG;
- Personen, die an der Erbringung der Leistungen von LMX SUISSE AG beteiligt sind oder mitwirken, insbesondere Fluggesellschaften, Flughäfen, Hotels, Rezeptionisten (Personen, die sich um die Betreuung des Kunden und aller Begleitpersonen am Reiseort kümmern);
- Rechtsberater;
- Finanzberater (Buchhalter);
- Versicherungen;
- Öffentliche, staatliche, ermittelnde oder untersuchende Behörden, einschließlich derjenigen, die für die Grenzkontrolle zuständig sind;

 

8. Dauer der Speicherung der Daten

Personenbezogene Daten werden von LMX SUISSE AG für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen gespeichert, die für LMX SUISSE AG verbindlich sind. Andernfalls werden die Daten für die folgende Dauer gespeichert:

i bis zu fünf Jahre nach Ende der Reise zur Beweiszwecke für LMX SUISSE AG oder, im Falle eines Gerichtsverfahrens, für die Dauer des Gerichtsverfahrens.

ii bis zu zehn Jahre für Buchhaltungsdaten.
Nach Ablauf der oben genannten friste werden die gesammelten Daten gelöscht oder an die betreffenden Kunden zurückgegeben, wobei keine Kopien aufbewahrt werden.

 

9. Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer (ausser EU) erfolgt nur an Empfänger, die in die Organisation der Reise für ihre eigene Nutzung die Daten verarbeiten, wie Fluggesellschaften, Flughäfen oder Hotels, was der Kunde anerkennt und akzeptiert.

 

10. Rechte der betroffenen Person

Jede betroffene Person hat die folgenden Rechte:

i Recht auf Auskunft (die betroffene Person hat das Recht, jederzeit von LMX SUISSE AG unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten).

ii Recht auf Berichtigung (die betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht die Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen).

iii Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Personenbezogene Daten werden für einen bestimmten, begrenzten Dauern gespeichert. Nach Ablauf dieser Dauer werden die Daten gelöscht).

iv Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (die Erhebung personenbezogener Daten notwendigerweise einem oder mehreren berechtigten Gründen dient, die im Datenverarbeitungsregister von LMX SUISSE AG gespeichert werden).

v Recht auf Widerspruch (die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten einzulegen).

vi Recht auf Datenübertragbarkeit (die betroffene Person das Recht, die ihre betreffenden personenbezogenen Daten, welche LMX SUISSE AG durch ihre bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

 

11. Rechte auszuüben

Wenn die betroffene Person eines das vorgenannte Recht ausüben will, soll Sie eine E-Mail an: [email protected] senden.

 

12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Wenn die betroffene Person nach Kontaktaufnahme mit LMX SUISSE AG der Ansicht ist, dass ihr Recht nicht geachtet werden, kann Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschwerden:

Datenschutzaufsichtsbehörde,
Feldeggweg 1,
3005 Bern

 

Stand/gültig ab:
08.09.2025  

Als PDF herunterladen Â»